Genehmigungsverfahren und Kosten

Vor Beginn der Therapie muss ein Antrag bei Ihre Krankenkasse auf Genehmigung einer psychotherapeutischen Behandlung gestellt werden. Dies erfolgt meist nach Abschluss der Diagnostik, also nach den ersten 5 probatorischen Sitzungen. Dieses Genehmigungsverfahren variiert von Krankenkasse zu Krankenkasse.

Ich begleite Sie sehr gerne bei der Überwindung dieser kleinen bürokratischen Hürde, beantworte Ihre Fragen und übernehme für Sie die Antragsstellung. 

Bitte informieren Sie sich auf diesen Unterseiten über das entsprechende Prozedere und bringen Sie zum ersten Gespräch die bereits vorhandenen Unterlagen zur Antragstellung mit.