Genehmigungsverfahren

Informieren Sie sich bitte vor Therapiebeginn bei Ihrer privaten Krankenkasse über das Genehmigungsverfahren für Psychotherapie und über die Höhe der Kostendeckung durch die Privatkasse.

Die ersten fünf Sitzungen, die sogenannten probatorischen Sitzungen, werden von den Privatversicherern normalerweise ohne Formalitäten übernommen. Je nach Ihrem individuellen Kassentarif kann die Therapie direkt im Anschluss fortgeführt werden.

In manchen Fällen jedoch verlangt die Privatversicherung einen formellen Antrag auf Psychotherapie. In diesem Fall übernehme ich für Sie die Antragstellung. Erst nach schriftlicher Genehmigung durch die Kasse kann die eigentliche Therapie beginnen.  

Kosten

Die Behandlungsstunden stelle ich Ihnen einmal im Monat nach der Gebührungordung für Psychotherapeuten (GOP analog GOÄ) in Rechnung. Diese können Sie dann an Ihre Privatkasse weiterreichen.

  • Einzelsitzung Verhaltenstherapie, 50 Minuten
    100,55 EURO (Ziffer 870; Faktor 2,3)
    Kurzzeittherapie: 5 probatorische + 25 bewilligte Sitzungen
    Langzeittherapie: 5 probatorische + 45 bewilligte Sitzungen

  • Biographische Anamnese einmal zur Beginn der Therapie
    123,34 EURO (Ziffer 860; Faktor 2,3)

  • Therapiebericht für den Gutachter
    67,03 EURO / je angefangene Stunde (Ziffer 85; Faktor 2,3)

  • Antrag auf Einleitung oder Verlängerung der Therapie jeweils
    53,62 EURO (Ziffer 808; Faktor 2,3)

  • Psychologische Testung
    12,17 EURO (Ziffer 857; Faktor 1,8)